Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Wenn ein Schuldner die Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, tritt Insolvenz ein, die man früher als "Konkurs" bezeichnete. Um Firmen und Privatpersonen einen Weg aus der Insolvenz zu ermöglichen und Gläubigern zur Durchsetzung ihrer bestehenden Ansprüche zu verhelfen, hat der Gesetzgeber das Insolvenzverfahren geschaffen. Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Sanierung bzw. Schuldbefreiung des Schuldners, die ihm einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen soll.